Unterlagen für Kfz An-, Um-, Abmeldungen und so weiter
Unsere Zulassungsstelle wickelt für Sie alles rund um die Neu-, Um- und Abmeldung Ihres Fahrzeuges ab. Bringen Sie dafür bitte folgende Unterlagen mit
Kfz-Anmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
- Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
- Versicherungsbestätigung der Kfz- Haftpflichtversicherung im Original
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Kaufvertrag oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das
Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist. - Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporteu. dgl.
Kfz-Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
- Alle Kennzeichentafeln
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
Kennzeichenhinterlegung
Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!
- Alle Kennzeichentafeln
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen
Fahrzeugen)
Verlust oder Diebstahl von Kfz- Kennzeichen.
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Noch vorhandene Kennzeichentafel
- Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
Wechsel auf EU-Kennzeichen
Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Die „alten“ Kennzeichen
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer dieKennzeichen für Sie entgegen nimmt.
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer dieKennzeichen für Sie entgegen nimmt.
Wunschkennzeichen
Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens
- Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde
Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Alle bisherigen Kennzeichentafeln
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Änderung der Kfz-Zulassung
Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
- Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
Kfz-Zulassungsstelle im Haus
Schnell, bequem & ohne Umwege: Wir erledigen alles rund um die An- und Abmeldug Ihres Fahzeuges direkt im Haus.

